Rechtspflegerin
Quelle: Justiz NRW

Freiwillige Gerichtsbarkeit

Im Privatrecht: Grundbuchrecht, Betreuungs-, Nachlass- und Registerrecht

Hier finden Sie allgemeine Informationen zu diesen Bereichen und Einzelheiten zu den verschiedenen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Die freiwillige Gerichtsbarkeit ist ein staatlich geregeltes Verfahren für bestimmte, gesetzlich vorgesehene, Angelegenheiten. Dabei geht es beispielsweise im Privatrecht um die Erteilung eines Erbscheins, die Einrichtung einer Betreuung oder Eintragungen im Grundbuch.

Verantwortlich: Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, Stand: 2026