Europäische Digitalisierungsverordnung

Verordnung (EU) 2023/2844 vom 13. Dezember 2023

 

Die Europäische Union hat mit der Verordnung über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit (Verordnung (EU) 2023/2844 vom 13. Dezember 2023) die Digitalisierung von 24 grenzüberschreitenden Rechtshilfeakten bis spätestens 2031 angestoßen.

Für die Entwicklung der Durchführungsrechtsakte werden unter dem Vorsitz der Europäischen Kommission mit Beteiligung aller Mitgliedsstaaten Komitologieverfahren über die rechtlichen und technischen Umsetzungsdetails durchgeführt. Soweit diese bereits stattfinden, nehmen für Deutschland nationale Experten, begleitet durch Vertreter und Vertreterinnen der EKE und des Bundesministeriums der Justiz, teil.

Digitalisierungsinitiative der EU

Umsetzende Rechtshilfeakte nach Digi-VO
Quelle: Justiz NRW

 

Mit ihrer Digitalisierungsverordnung  (Verordnung (EU) 2023/2844) vom 13. Dezember 2023 hat die Europäische Union in insgesamt vier Runden die Digitalisierung der nachstehenden Rechtsakte bis spätestens 2031 angestoßen:

Im ersten Zuge erfolgt die Digitalisierung des Europäischen Haftbefehls (European Arrest Warrant), der Europäischen Ermittlungsanordnung (European Investigation Order), von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen (Freezing and Confiscation Order), dem europäischen Mahnbescheid (European Payment Order) und von Klagen mit einem geringen Streitwert (bis 5.000,00 EUR) (European Small Claims Procedure) mit Umsetzungsfrist bis März 2028.

Die zweite Digitalisierungsrunde betrifft europäischen Rechtshilfeakte in den Bereichen Insolvenzverfahren, Kontopfändungen, zivilrechtliche Schutzmaßnahmen, Prozesskostenhilfe, Freiheitsstrafen und europäischen Schutzanordnungen. Hier sind die Komitologieausschusssitzungen unter Beteiligung der EKE im Februar 2025 gestartet. 

Im April 2026 begannen auf europäischer Ebene die Arbeiten für die Digitalisierung der europäischen Rechtshilfeakte zum ehelichen Güterstand und dem Güterstand eingetragener Partnerschaften, in Nachlasssachen, zur Sicherstellungsanordnung, zu der Anerkennung von Geldstrafen und Einziehungsentscheidungen sowie zur Beilegung von strafrechtlichen Kompetenzkonflikten. 

In der letzten Runde, umzusetzen bis März 2031, die im Jahr 2027 ins Austauschverfahren eintreten wird, erfolgt unter Mitarbeit der EKE die Digitalisierung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen sowie der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhalts-, Zivil- und Handelssachen sowie in Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen sowie von Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft