
Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen: Keine bürgerkriegsbedingte ernsthafte allgemeine Gefahr für Leib und Leben der Zivilbevölkerung in Syrien - Bekanntgabe der Urteilsgründe
25. Juli 2024
In dem Verfahren 14 A 2847/19.A (vgl. dazu die Pressemitteilung vom 22.07.2024). sind die schriftlichen Urteilsgründe den Beteiligten übermittelt worden. Sie können im Volltext auf der Internetseite des Oberverwaltungsgerichts abgerufen werden und werden in Kürze u. a. in der kostenfrei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank NRWE (www.nrwe.de) veröffentlicht.
Gegen die Nichtzulassung der Revision kann der Kläger innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen, die innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung zu begründen ist.
Aktenzeichen: 14 A 2847/19.A (I. Instanz: VG Münster 2 K 2750/18.A)