Quelle: Justiz NRW
Umweltstrafrecht nach neuer EU-Richtlinie – wie viel Strafrecht braucht die Natur?
Am Dienstag (11.11.) haben Experten in einer Veranstaltung in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin die Umsetzung der neuen Umweltstrafrechtsrichtlinie in das deutsche Recht diskutiert. Minister Dr. Benjamin Limbach betonte in seinem Grußwort, dass der Schutz der Umwelt nicht nur eine moralische oder politische Aufgabe sei – er ist eine Frage der Rechtsstaatlichkeit.
Die Richtlinie legt zunächst Mindestvorschriften zur Bestimmung von Straftatbeständen und Sanktionen fest, um einen wirksameren Umweltschutz sicherzustellen. Zu diesem Zweck sieht sie eine Vielzahl neuer Tatbestände und Erweiterungen bereits existenter Tatbestände vor.
Neu sei indes, dass sie zugleich Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Umweltkriminalität und zur wirksamen Durchsetzung des Umweltrechts der Union regele, so der Minister. So müssten die Mitgliedstaaten spezialisierte Ermittlungs- und Strafverfolgungseinheiten schaffen oder stärken.
Das leuchte ein, so Dr. Limbach weiter, denn Umweltkriminalität sei technisch, wirtschaftlich und rechtlich komplex. Sie verlange Expertise, interdisziplinäres Denken und internationale Zusammenarbeit.
Minister Dr. Limbach: „Hier sehe ich Nordrhein-Westfalen bereits besonders gut aufgestellt. Die vor zwei Jahren gegründete Zentralstelle für die Verfolgung von Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen hat sich in kürzester Zeit einen Namen gemacht. Sie ist auf dem Gebiet der Verfolgung von Umweltkriminalität schon heute ein Global Player, der europaweit Maßstäbe setzt.“
Podiumsdiskussion „Möglichkeiten und Grenzen des Umweltschutzes durch EU-Strafrecht“
Die Podiumsdiskussion mit dem Thema „Möglichkeiten und Grenzen des Umweltschutzes durch EU-Strafrecht“ war hochrangig besetzt:
Felix Bloch, Referatsleiter bei der Europäischen Kommission (DG Environment), Dr. Monika Becker, Unterabteilungsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Britta Affeldt, Leiterin der Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeUK NRW), Lukas Benner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag und Tijen Ataoğlu, MdB, Fraktion CDU/CSU im Deutschen Bundestag.