Gebäude Oberlandesgericht Düsseldorf
Quelle: Justiz NRW

Oberlandesgericht Düsseldorf: Akkreditierungsverfahren: Hauptverhandlung in dem Staatsschutzverfahren gegen ein mutmaßliches Mitglied einer ausländischen terroristischen Vereinigung wegen eines Messerangriffs vor einem Lokal in Bielefeld

Pressemitteilung Nr. 3/2026

In dem Staatsschutzverfahren gegen den 36-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mahmoud M. (zuletzt wohnhaft in Harsewinkel) wegen des Verdachts des vierfachen versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ("Islamischer Staat (IS)") hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Anklage des Generalbundesanwalts vom 21. November 2025, vgl. Pressemitteilung vom 3. Dezember 2025, zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Die Hauptverhandlung soll unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Winfried van der Grinten beginnen am 



Montag, den 2. März 2026 um 10.30 Uhr 
in Saal 1 des Prozessgebäudes des Oberlandesgerichts, 
Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf.


Sie dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Zur Fortsetzung sind bislang folgende Termine im Prozessgebäude vorgesehen:

 

2. HVT Dienstag, 3. März 2026 09.30 Uhr Saal 2
3. HVT Montag, 9. März 2026 10.30 Uhr Saal 2
4. HVT Dienstag, 10. März 2026 09.30 Uhr Saal 2
5. HVT Montag, 16. März 2026 10.30 Uhr Saal 2
6. HVT Dienstag, 17. März 2026 09.30 Uhr Saal 2
7. HVT Mittwoch, 25. März 2026 09.30 Uhr Saal 2
8. HVT Montag, 13. April 2026 10.30 Uhr Saal 2
9. HVT Dienstag, 14. April 2026 09.30 Uhr Saal 2
10. HVT Dienstag, 21. April 2026 09.30 Uhr Saal 2
11. HVT Mittwoch, 22. April 2026 09.30 Uhr Saal 2
12. HVT Montag, 27. April 2026 10.30 Uhr Saal 2
13. HVT Dienstag, 28. April 2026 09.30 Uhr Saal 2
14. HVT Montag, 11. Mai 2026 10.30 Uhr Saal 2
15. HVT Dienstag, 12. Mai 2026 09.30 Uhr Saal 2
16. HVT Montag, 18. Mai 2026 10.30 Uhr Saal 2
17. HVT Dienstag, 19. Mai 2026 09.30 Uhr Saal 2
18. HVT Dienstag, 26. Mai 2026 09.30 Uhr Saal 2
19. HVT Mittwoch, 27. Mai 2026 09.30 Uhr Saal 2
20. HVT Montag, 1. Juni 2026 10.30 Uhr Saal 2
21. HVT Dienstag, 2. Juni 2026 09.30 Uhr Saal 2


Der Generalbundesanwalt wirft dem Angeklagten vor, sich spätestens im Mai 2015 in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen zu haben. Bis November 2016 sei er im Raum Raqqa, Syrien, unter anderem als Kämpfer eingesetzt worden und habe Aufgaben als Wach- und Grenzposten sowie in der IS-Immobilienverwaltung übernommen. Der Angeklagte sei nach seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland im Sommer 2023 dem IS weiter verbunden geblieben. Im Mai 2025 habe er sich entschlossen, im Namen eines weltweiten "Heiligen Krieges" möglichst viele, willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland zu töten. Er soll zu diesem Zweck am frühen Morgen des 18. Mai 2025 vor einem Lokal in Bielefeld gezielt auf Gäste mit Messern eingestochen und dabei vier Personen lebensgefährlich verletzt haben.  


Der Angeklagte befindet sich seit dem 19. Mai 2025 in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts vom 20. Mai 2025 und 25. Juni 2025).

II.
Die sitzungspolizeiliche Anordnung betreffend das Akkreditierungsverfahren sowie die Vergabe von Sitzplätzen für Pressevertreter in diesem Strafverfahren lautet wie folgt:

1.
Von den im Zuhörerbereich des Saal 1 verfügbaren Sitzplätzen sind 50 Plätze (25 Plätze in Saal 2) bis 10 Minuten vor Sitzungsbeginn vorzugsweise für die akkreditierten Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen reserviert und entsprechend gekennzeichnet. Die Besetzung dieser Plätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eintreffens des jeweiligen akkreditierten Journalisten/Medienvertreters am Haupteingang des Sitzungsgebäudes; ein Anspruch auf einen bestimmten dieser Plätze besteht nicht. Den diesbezüglich ergehenden Anordnungen der Justizbediensteten oder ihrer Amtshelfer ist Folge zu leisten. 

2.
Medienvertreter/Journalisten können sich ausschließlich per E-Mail unter Vorlage einer Kopie eines gültigen Presseausweises, einer Arbeitgeberbestätigung oder eines sonstigen Nachweises ihrer journalistischen Betätigung über das Akkreditierungspostfach der Pressestelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter

Akkreditierung@olg-duesseldorf.nrw.de

unter dem Stichwort "Mahmoud M" akkreditieren. 

Das Gesuch muss folgende Angaben enthalten:

•    Vor- und Nachname 
•    Angabe des Medienorgans 
•    Tätigkeit als Redakteur/-in / Journalist/-in / Kameramann/-frau / Assistenz / Technik / Fotograf/-in 
•    Sitzplatz ja / nein 
•    E-Mailadresse 
•   Übernahmebereitschaft einer Poolführerschaft sowie Einverständniserklärung, ob die verwendete E-Mailadresse weitergegeben werden darf, um eine Einigung über die Übernahme zu vermitteln (nur bei Fernsehsendern / Fotoagenturen / freien Fotografen) 


Die Akkreditierung ist innerhalb des Medienunternehmens frei übertragbar. Ersatzpersonen, die im Laufe des Verfahrens an Stelle des namentlich akkreditierten Journalisten an einzelnen Sitzungstagen zum Zuge kommen sollen, haben dies der Pressestelle über das genannte Akkreditierungspostfach unter Vorlage ihres Presseausweises, einer Arbeitgeberbescheinigung oder eines sonstigen Nachweises ihrer journalistischen Betätigung vor dem Termin anzuzeigen. 

Die Frist zur Akkreditierung beginnt am 29. Januar 2026, 12.00 Uhr, und endet am 20. Februar 2026, 12.00 Uhr

Sofern mehr Sitzplatzakkreditierungsgesuche eingehen als reservierte Sitzplätze zur Verfügung stehen, entscheidet der Senatsvorsitzende über die Akkreditierungsgesuche. Die Entscheidung wird den nicht zum Zuge gekommenen Medienvertretern bis zum 26. Februar 2026 durch die Pressestelle mitgeteilt. 

Es wird auf Folgendes hingewiesen: 
•    Auf anderen Wegen eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht weitergeleitet. 
•    Akkreditierungsgesuche, die vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden. 
•    Die Akkreditierung gilt für die Dauer des gesamten Verfahrens. 
•    Mit der Akkreditierung ist noch keine Entscheidung über die Zugangsberechtigung verbunden. Die Entscheidung hierüber wird in einem zweiten Schritt erfolgen.

3.
Akkreditieren sich mehr als 6 Fotoreporter und / oder mehr als 4 Kamerateams, bleibt vorbehalten, Ton-, Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal nur im Rahmen einer Pool-Lösung zu gestatten. Als Pool-Führer werden jeweils drei Fotoreporter (ein Agenturfotograf, ein freier Fotograf sowie ein von einer Zeitungsredaktion entsandter Fotograf) und zwei jeweils aus höchstens drei Personen bestehende, von den deutschen öffentlich-rechtlichen bzw. privaten Fernsehanstalten gestellte Kamerateams zugelassen, die sich bereiterklärt haben, ihr Ton- und Bildmaterial anderen Agenturen, Sendern und Fotografen, die jeweils die Akkreditierung beantragt haben, zur Verfügung zu stellen. Die Bestimmung der Pool-Führer bleibt zunächst einer Einigung der interessierten Presseorgane bzw. Fernsehanstalten überlassen.

Falls in diesem Fall bis spätestens 26. Februar 2026, 15.00 Uhr, der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf keine verbindliche einvernehmliche Lösung mitgeteilt wird, trifft der Vorsitzende die Auswahl. 

Übersteigt die Anzahl der innerhalb der o.g. Akkreditierungsfrist eingehenden Anmeldungen die Zahl der im jeweiligen Medienpool zur Verfügung stehenden Plätze, ist Voraussetzung für eine Zulassung die im Akkreditierungsgesuch erklärte Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft. 

Wenn für im Rahmen der Poollösung zugelassene Fotografen und Kameraleute zugleich ein Sitzplatz reserviert ist, kann dieser nicht bis zur Beendigung der Aufnahmen freigehalten werden. Daher sollten Redaktionen, die sich um einen reservierten Sitzplatz bewerben, für Sitzplätze und für die Tätigkeit als Fotograf oder Kameramann grundsätzlich verschiedene Personen benennen.

4.Im Übrigen gilt die sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden.


Aktenzeichen: III-5 St 5/25

 

Christina Klein Reesink
Pressedezernentin
Oberlandesgericht Düsseldorf
Cecilienallee 3
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Telefon: 0211 4971-411
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E-Mail: Pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de