ZeOS Organisierte Kriminalität
Quelle: Justiz NRW

ZeOS NRW: Anklageerhebung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bzw. Cannabis in nicht geringer Menge

Die bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelte Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) hat gegen sechs Angeschuldigte im Alter von 26 und 58 Jahren Anklage u.a. wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bzw. Cannabis in nicht geringer Menge bei dem Landgericht – große Strafkammer – Düsseldorf erhoben.

Zwei Angeschuldigte (26 und 29 Jahre) sind hinreichend verdächtig, als Rädelsführer einer von ihnen spätestens Mitte des Jahres 2022 gegründeten kriminellen Vereinigung bis März 2025 an 62 Betäubungsmittelgeschäften mit einem Gesamtvolumen von ca. einer Tonne Kokain, vier Tonnen Marihuana, rund 20 Litern Amphetaminöl sowie ca. 5.000 Oxycodon- und 1.000 Ecstasy-Tabletten beteiligt gewesen zu sein. Dabei sollen sie eine hierarchisch aufgebaute Tätergruppierung aus Logistikern, Lageristen, Fahrern, Geldwäschern und weiteren Unterstützern geleitet und koordiniert haben, die grenzüberschreitend agierte, Betäubungsmittel nach Deutschland importierte und bundesweit veräußerte. Den Ermittlungen zufolge kommunizierten die Angeschuldigten zur Verschleierung ihrer Geschäfte konspirativ über Krypto-Messengerdienste.

Drei weiteren Angeschuldigten wird bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bzw. Cannabis in nicht geringer Menge in drei bis zu 47 Fällen zur Last gelegt. Ein weiterer Angeschuldigter ist hinreichend verdächtig, in vier Fällen Beihilfe zu eben solchen Taten geleistet zu haben. Den Angeschuldigten wird ferner jeweils tateinheitlich die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung bzw. deren Unterstützung vorgeworfen.

Die im Februar 2024 eingeleiteten umfangreichen länderübergreifenden Ermittlungen führten am 27. März 2025 in enger Zusammenarbeit mit den spanischen, niederländischen, belgischen und polnischen Strafverfolgungsbehörden zu Durchsuchungsmaßnahmen sowie zur Festnahme der Angeschuldigten (Pressemeldung vom 28.03.2025: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/6209605).

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen erzielten die Angeschuldigten illegale Einnahmen in Höhe von ca. 11,28 Millionen Euro, deren Einziehung mit der Anklageerhebung betrieben wird.

Fünf Angeschuldigte befinden sich in Untersuchungshaft. Der gegen den sechsten Angeschuldigten ergangene Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Das Landgericht Düsseldorf hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens und über eine mögliche Terminierung der Hauptverhandlung entschieden.

Die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, die Rädelsführerschaft mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht. Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren bestraft. Im Falle der Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu elf Jahren und drei Monaten vor.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnte eine Vielzahl zusätzlicher, an den Betäubungsmittelgeschäften der Tätergruppierung beteiligter Personen identifiziert werden. Der daraufhin eingeleitete neue Verfahrenskomplex richtet sich inzwischen gegen 39 namentlich bekannte Beschuldigte. Insoweit dauern die Ermittlungen an.

Zuletzt erfolgten am 15. April 2026 Durchsuchungsmaßnahmen im spanischen Marbella sowie im Oberbergischen Kreis. In Marbella wurde ein 31-jähriger Beschuldigter aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen. Ihm wird der Handel mit ca. 1,4 Tonnen Marihuana vorgeworfen. Im Rahmen der Durchsuchungen wurden weitere Beweismittel, darunter ein Kryptohandy sowie Vermögenswerte (unter anderem Bargeld in Höhe von ca. 60.000 Euro und fünf hochwertige Armbanduhren) sichergestellt.

Hinsichtlich dieser Pressemitteilung wird gebeten, Rückfragen direkt an die Pressestelle der ZeOS NRW zu richten.

Bei Fragen zum weiteren Fortgang des Strafverfahrens wird gebeten, sich an die Pressestelle des Landgerichts Düsseldorf zu wenden.

Rechtliche Hinweise: Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

 

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