Oberlandesgericht Hamm: Bekanntgabe eines Verkündungstermins
Auf folgende Terminierung eines Verkündungstermins in einem Verbandsklageverfahren wird hingewiesen:
Die Musterfeststellungssache Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen die E.ON Energy Solutions GmbH wurde gestern am Oberlandesgericht Hamm verhandelt. Das Gericht hat im Anschluss an diese Verhandlung folgenden Verkündungstermin bestimmt:
Verkündungstermin: 12. Oktober 2026, 10:00 Uhr
Ort: Heßlerstr. 53, 59065 Hamm, Saal B 307
Aktenzeichen: 2 VKl 1/23
In dieser Musterfeststellungsklage geht es um die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln, mit denen die Beklagte den verbrauchsabhängigen Arbeitspreis für Fernwärmelieferungen berechnet. Nach Auffassung des Klägers sind solche Klauseln unwirksam, wenn die darin verwendeten Erdgas-Preisindizes einen Anteil von 60 Prozent oder mehr an der Preisberechnung ausmachen; das gesetzlich vorgeschriebene Marktelement werde dadurch nicht mehr angemessen berücksichtigt. Im Mittelpunkt der Verhandlung standen zudem die konkret ausgestalteten Klauseln in den Versorgungsgebieten Hamburg-Lohbrügge-Nord, Erkrath-Hochdahl und Schwalbach-Limes.
Das Gericht deutete in der mündlichen Verhandlung an, dass die von der Beklagten in den drei konkret in den Blick genommenen Versorgungsgebieten verwendeten Preisanpassungsklauseln unwirksam sein könnten. Einzelheiten werden bekannt gegeben, sobald das Gericht seine Entscheidung verkündet hat.
Daniel Große-Kreul
Pressedezernent