Assessor
Wer die zweite Staatsprüfung bestanden hat, darf die Bezeichnung "Assessorin" bzw. "Assessor" führen. S. a. unter Volljurist.
Weitere Informationen auf der Website für die Nachwuchsgewinnung.
Wer die zweite Staatsprüfung bestanden hat, darf die Bezeichnung "Assessorin" bzw. "Assessor" führen. S. a. unter Volljurist.
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