Ersatzfreiheitsstrafe
Ersatzfreiheitsstrafe wird vollzogen, wenn die Geldstrafe nicht geleistet wird bzw. nicht geleistet werden kann. Einem Tagessatz der Geldstrafe entspricht 1 Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Der Verurteilte kann die Freiheitsstrafe durch unentgeltliche Arbeit abwenden ("Schwitzen statt sitzen").