
Landesarbeitsgericht Hamm: Sieben ehrenamtliche Richter mit Ehrennadeln für langjährige Amtszeiten ausgezeichnet
Am 4. Dezember 2024 ehrte der Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm Dr. Holger Schrade sieben ehrenamtliche Richter für ihr langjähriges Engagement in der westfälischen Arbeitsgerichtsbarkeit.
Einmal wurde die Ehrennadel des Landes Nordrhein-Westfalen in Silber (30 Amtsjahre) und sechsmal in Bronze (25 Amtsjahre) - teils in Abwesenheit - im Rahmen der jährlichen Zusammenkunft der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Landesarbeitsgerichts Hamm verliehen.
Der aus den Kreisen der Arbeitnehmer berufene ehrenamtliche Richter Attila Pap ist bereits seit 30 Jahren in diesem Ehrenamt tätig. Er ist Verwaltungsangestellter und begann seine Tätigkeit bei dem Arbeitsgericht Hamm. Nach dortiger Amtszeit von etwa 26 Jahren wechselte er zum Landesarbeitsgericht Hamm. Er trägt nun die Ehrennadel in Silber.
Für je 25 Amtsjahre wurden fünf aus den Kreisen der Arbeitgeber berufene ehrenamtliche Richter des Landesarbeitsgerichts mit der Ehrennadel in Bronze ausgezeichnet: Der Personalleiter und Prokurist Christof Bautz (Ascheberg), Vorstandsmitglied und Kommanditist Kai-Gerhard Kullik (Schwerte), der Geschäftsführer Peter Menzel (Schloß Holte), der stellvertretende Personalleiter Udo Ruchhöfer (Gelsenkirchen) und der Personalleiter Gunnar Thiel (Dortmund). Auf eine 25-jährige ehrenamtliche Tätigkeit, die zur Verleihung der Ehrennadel in Bronze führte, blickt auch der aus den Kreisen der Arbeitnehmer berufene ehrenamtliche Richter und Gewerkschaftssekretär Torsten Kasubke (Lünen) zurück.
Zudem wurde der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Landesarbeitsgerichts Hamm neu gewählt. Dieser besteht aus jeweils drei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern aus den Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Er hat ein Anhörungsrecht vor der Bildung von Kammern, der Geschäftsverteilung, der Verteilung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auf die Kammern und vor der Aufstellung der Listen über die Heranziehung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Er kann ferner Wünsche der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts übermitteln. Die Kammern bei dem Landesarbeitsgericht sind mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richtern besetzt. Von diesen wird jeweils eine bzw. einer aus den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmerkreisen gestellt. Sie wirken mit gleichem Stimmgewicht im wöchentlichen Wechsel an im Verhandlungstermin zu treffenden Entscheidungen mit. Am Landesarbeitsgericht Hamm sind derzeit etwa 230 ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig.