Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Lösungsmittel in der Trinkflasche - Schlechter "Scherz" unter Auszubildenden oder fristlose Kündigung?
Pressemitteilung Nr. 19/2025
Die Parteien haben im heutigen Termin einen Vergleich auf Widerruf geschlossen. Für den Fall des Fortgangs des Verfahrens wird das Gericht darüber informieren.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 3 SLa 346/25
Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 04.06.2025 - 4 Ca 280/25