Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht David Hagen übernimmt die 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf
Pressemitteilung Nr. 3/2026
Nachdem David Hagen mit Wirkung zum 22.12.2025 zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt worden ist, übernimmt er ab dem 01.02.2026 den Vorsitz der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf.
Der 55-jährige Jurist war nach Ablegung seiner zweiten juristischen Staatsprüfung 1998 zunächst als Rechtsanwalt tätig. 2001 trat er in die nordrheinwestfälische Arbeitsgerichtsbarkeit ein. Nach Dienstleistungsaufträgen bei den Arbeitsgerichten Düsseldorf und Krefeld wurde er 2003 zum Richter am Arbeitsgericht bei dem Arbeitsgericht Duisburg ernannt. Nachdem Herr Hagen zunächst weiter an das Arbeitsgericht Krefeld abgeordnet blieb, folgten Tätigkeiten bei den Arbeitsgerichten Düsseldorf und Oberhausen. Im Zeitraum von August 2013 bis Mai 2014 war er zur obergerichtlichen Erprobung an das Landesarbeitsgericht Düsseldorf abgeordnet.
Im Jahre 2015 wurde Herr Hagen zum weiteren Aufsicht führenden Richter beim Arbeitsgericht Düsseldorf ernannt. 2016 erfolgten die Versetzung zum Arbeitsgericht Krefeld und die Ernennung zum dortigen Direktor. 2023 leitete Herr Hagen während einer Vakanz für ein knappes halbes Jahr auch das Arbeitsgericht Solingen. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht nahm Herr Hagen die Aufgaben des Direktors des Arbeitsgerichts Krefeld noch bis zum 31.01.2026 wahr.
Herr Hagen ist seit dem Jahr 2015 Vorsitzender des Bezirksrichterrats und setzt sich in dieser Funktion für die Belange der Kollegenschaft ein.
Er ist verheiratet und Vater von drei Kindern.