Oberlandesgericht Düsseldorf: Urteil in dem Staatsschutzverfahren gegen Mamdouh A. wegen versuchter mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (IS)
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute (19. Mai 2026) unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Frank Schreiber den 23-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mamdouh A. wegen versuchter mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt und den Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs aufgehoben.
Nach den Feststellungen des Senats kommunizierte der Angeklagte beim Messenger-Dienst Telegram mit einem mutmaßlichen Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat („IS") und leistete mit dem Ziel, in den IS aufgenommen und eingegliedert zu werden den sog. „Treueeid" auf den aktuellen Anführer des IS. Positiv konnte weder eine seitens des IS vollzogene tatsächliche Eingliederung des Angeklagten in die Organisation noch festgestellt werden, dass es sich bei dem Chatpartner des Angeklagten um einen Angehörigen des IS handelte, so dass bei einer Versuchsstrafbarkeit blieb. In der Folgezeit kündigte der Angeklagte gegenüber Dritten mehrfach an, in Syrien nunmehr den „Märtyrertod" sterben zu wollen.
Bei der Strafzumessung und der Entscheidung, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, fiel insbesondere ins Gewicht, dass der Angeklagte nicht vorbestraft und nicht dschihadistisch radikalisiert ist, sondern es sich bei der Tathandlung um eine kurze, abgeschlossene und anderweitig motivierte Episode der Faszination für die terroristische Vereinigung IS handelte und er bereits rund 9 Monate Untersuchungshaft verbüßt hat.
Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag die Verhängung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte beantragt, den Angeklagten zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe zu verurteilen. Zudem haben beide gefordert, den Haftbefehl des Bundesgerichtshofs aufzuheben und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Aktenzeichen: III-1 St 2/25
Christina Klein Reesink
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