Gebäude Oberlandesgericht Hamm
Quelle: Justiz NRW

Oberlandesgericht Hamm: Bekanntgabe eines Termins in einem Verbandsklageverfahren

Auf folgende Terminierung in einem Verbandsklageverfahren wird hingewiesen:

Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. gegen 1N Telecom GmbH u. a.

Termin: 23. Februar 2027, 10:30 Uhr
Ort: Erdgeschoss, Sitzungssaal A-006, Heßlerstr. 53, 59065 Hamm
Aktenzeichen: 13 VKl 3/25

In der Sache geht es um Folgendes:
Der zuständige 13. Zivilsenat befasst sich mit der Frage, ob die unter anderem beklagte Telekommunikationsdienstleisterin von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Unrecht pauschalierte Schadensersatzbeträge wegen von ihr behaupteter Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Wechsel von einem anderen Telekommunikationsdienstleister verlangt hat.

Mit der vom Kläger erhobenen Musterfeststellungs- und Abhilfeklage soll geklärt werden, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen der Beklagten zu 1) Schadensersatzansprüche gegen die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher zustehen. Nach Auffassung des Klägers sind die von der Beklagten zu 1) verwendeten Klauseln über einen pauschalierten Schadensersatz im Falle einer vorzeitigen Kündigung aufgrund eines von den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu vertretenden wichtigen Grundes unwirksam. Gleiches gelte für die Beklagte zu 2), soweit diese Ansprüche aus abgetretenem Recht geltend macht.

Dr. Helle Koonert
stellvertr. Pressedezernentin