Gebäude Oberlandesgericht Düsseldorf
Quelle: Justiz NRW

Oberlandesgericht Düsseldorf: Urteil in dem Staatsschutzverfahren gegen K. S. J. und M. S. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (IS)

Pressemitteilung Nr. 40/2026

Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute (11. September 2026) unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Jan van Lessen die 47- und 43-jährigen irakischen Staatsangehörigen K. S. J. und M. S. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt und die Fortdauer der Untersuchungshaft beschlossen.

Nach den Feststellungen des Senats schlossen sich die beiden Brüder der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) im August 2016 (K. S. J.) und November 2016 (M. S.) in ihrem Heimatland an, nachdem die Gruppierung Anfang 2014 und 2015 weite Teile des Nord- und Westiraks unter ihre Kontrolle gebracht hatte. Hintergrund ihres Anschlusses waren Verfolgung und Folterung wegen ihres sunnitischen Glaubens durch schiitische Milizen, die sie zur Flucht in das vom IS be-herrschte Gebiet veranlassten.

Während ihrer Zeit bei der Vereinigung waren die Angeklagten in verschiedenen Einheiten tätig: Der Angeklagte K. S. J. unter anderem als Mitglied eines sog Schariakomitees. Sein Bruder M. S. war in mehreren Brigaden des IS aktiv, zunächst als Militärpolizist und zuletzt bei der Geheimpolizei ("Al-Amnien").

Nach der militärischen Niederlage des IS im Sommer 2017 flohen die Angeklagten über die Türkei zunächst nach Griechenland. Von dort reisten sie nacheinander Ende 2019 und im Frühjahr 2022 in die Bundesrepublik ein. Wesentliches Beweismittel in dem Verfahren waren IS-Gehaltslisten, sog. Battlefield Evidence, in denen die Angeklagten und ihre Tätigkeiten verzeichnet waren.

Bei der Strafzumessung hat der Senat zu Gunsten der Angeklagten unter anderem berücksichtigt, dass sie nicht vorbestraft sind, die Tathandlungen über zehn Jahre zurückliegen und ihr Anschluss an den IS vor dem Hintergrund selbst erlittener Verfolgung durch schiitische Kräfte in einer Bürgerkriegssituation erfolgte.

Zu ihren Lasten fiel ins Gewicht, dass sie sich für eine Vereinigung betätigt haben, die aufgrund ihrer Größe und ihres brutalen Vorgehens besonders gefährlich war.

Die Vertreter der Bundesanwaltschaft hatten in ihrem Schlussvortrag die Verhängung von Freiheitsstrafen von fünf Jahren für K. S. J. sowie vier Jahren und sechs Monaten für M. S. gefordert. Die Verteidiger der beiden Angeklagten hatten beantragt, die Angeklagten freizusprechen und die Haftbefehle aufzuheben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten und der Generalbundesanwalt können dagegen Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

 

Aktenzeichen: III-6 St 3/26

Christina Klein Reesink
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