Aktueller Inhalt:
Der Justizvollzug hat die Aufgabe, die Gefangenen auf ein straffreies Leben nach der Entlassung vorzubereiten. Aus diesem Grund werden den Gefangenen Behandlungsangebote gemacht, die sich an ihren Bedürfnissen orientieren.
Der Justizvollzug des Landes Nordrhein- Westfalen bietet unterschiedliche Behandlungsmaßnahmen an:
- spezielle, therapeutisch ausgerichtete Vollzugsformen mit unterschiedlichen behandlerischen Schwerpunkten (Sozialtherapie, Jungtäterabteilungen, Wohngruppen für Gefangene mit besonderen Problemstellungen),
- therapeutische Behandlungs- und Trainingsangebote für Gewalt- und Sexualstraftäter,
- differenzierte berufliche oder schulische Aus- und Weiterbildungsangebote sowie arbeitstherapeutische Maßnahmen,
- Beschäftigungsmöglichkeiten in den Arbeitsbetrieben der Vollzugsanstalten,
- Erhaltung des Arbeitsplatzes in einem freien Beschäftigungsverhältnis aus dem offenen Vollzug heraus,
- Kultur- und Freizeitangebote,
- vielfältige Sportmöglichkeiten,
- intensive Beratung und Betreuung Suchtmittelabhängiger mit dem Ziel der Therapievorbereitung und frühzeitiger Vermittlung in externe Therapieeinrichtungen,
Hilfe bei der Schuldenregulierung.