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044-Maurer

Quelle: Justiz NRW / M. Schütz

Beschäftigung von Gefangenen

Berufliche Integration = Rückfallprävention

Die Beschäftigung ist im Justizvollzug ein wesentlicher Bestandteil der Behandlung der Gefangenen. Arbeit, arbeitstherapeutische Maßnahmen, schulische und berufliche Bildung sowie sonstige Tätigkeiten (Beschäftigung) dienen insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine regelmäßige Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach der Entlassung zu vermittelt, zu fördern oder zu erhalten.

Die Beschäftigung hilft den Gefangenen, den Alltag zu strukturieren, sich auf das Arbeitsleben außerhalb der Mauern und damit letztlich das Leben in Freiheit vorzubereiten.

Gefangene, die nicht an Maßnahmen der schulischen oder beruflichen Bildung teilnehmen, sind entweder in eigenen Produktionsbetrieben des Justizvollzuges tätig oder fertigen Produkte für externe Unternehmer. Dabei ist der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen darum bemüht, stets neue Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und die Verhältnisse in den Arbeitsbetrieben denen der freien Wirtschaft möglichst anzugleichen.