Aktueller Inhalt:
Mit Maßnahmen der schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildung soll den Gefangenen eine solide berufliche Qualifikation vermittelt werden, um ihnen so ein künftig straffreies Leben zu ermöglichen. So wird geeigneten Gefangenen die Gelegenheit zur Teilnahme an schulischen und beruflichen Orientierungs-, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gegeben. Sie werden in ihrem Bemühen unterstützt, einen anerkannten Abschluss oder eine anschlussfähige, für den Arbeitsmarkt relevante Teilqualifikation zu erlangen.
Viele Gefangene haben insoweit Aufholbedarf, weil sie weder über einen Schulabschluss, noch über eine Berufsausbildung verfügen.
Der Justizvollzug bietet ein breites Spektrum schulischer Maßnahmen, vom Unterricht für Analphabeten bis zu höheren Schulabschlüssen. Bei beruflichen Bildungsmaßnahmen reicht das Angebot von einzelnen Qualifizierungsmodulen bis zu einer abgeschlossenen Ausbildung. In Einzelfällen ist auch ein Studienabschluss möglich.
Im Bereich des auf Förderung und Erziehung ausgerichteten Jugendstrafvollzugs kommt der schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der zielgerichteten qualifizierten Beschäftigung der jungen Gefangenen eine besondere Bedeutung zu. Soweit sie der Schulpflicht unterliegen, wird dieser auch in den Justizvollzugsanstalten Rechnung getragen.
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