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Wirtschaftshof 2

Quelle: Justiz NRW

Fortsetzung in Haft begonnener suchttherapeutischer Angebote und Substitutionsbehandlungen

Betreuung und Begleitung nach Haftentlassung

Während der Haftzeit werden den betroffenen Gefangenen zahlreiche Hilfsangebote unterbreitet. Dazu zählen Einzelberatungsmaßnahmen durch interne und externe Berater oder die Unterbringung auf Abteilungen zur Vorbereitung auf eine Abstinenztherapie nach der Haftentlassung (z.B. stationäre oder ambulante Suchttherapien). Bei vielen Gefangenen sind therapeutische Maßnahmen wie z.B. die Substitutionsbehandlung angezeigt, die nach der Entlassung fortgesetzt werden können.

Um möglichst vielen Gefangenen eine erfolgreiche Wiedereingliederung zu ermöglichen, bedarf es einer möglichst kontinuierlichen Betreuung und Begleitung der Gefangenen, während und auch nach der Haftentlassung. Hierfür ist die Zusammenarbeit mit externen Drogenberatungsstellen am Wohnort der Inhaftierten besonders wichtig.