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Die Mutter-Kind-Einrichtung des Justizvollzugskrankenhauses Nordrhein-Westfalen in Fröndenberg/Ruhr ist eine Einrichtung des offenen Vollzugs für Frauen. In die Mutter-Kind-Einrichtung können 16 Mütter mit bis zu 20 nicht schulpflichtigen Kindern aufgenommen werden, um eine Trennung von Mutter und Kind für die Zeit der Inhaftierung zu vermeiden.
Als einzige Einrichtung dieser Art in Nordrhein-Westfalen orientiert sich das Gesamtkonzept der Mutter-Kind-Einrichtung u.a. auch an den Rechten der Kinder, die in der VN-Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 in Deutschland in Kraft getreten ist.
Vor der Inhaftierung der Frau mit ihrem Kind ist im Rahmen der Hilfeplanung das zuständige Jugendamt zu beteiligen. Dieses überprüft, ob die gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind dem Kindeswohl entspricht. Die Kosten für die Unterbringung des Kindes trägt das Jugendamt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestalten den Ablauf der Inhaftierung der Frauen. Dabei vermitteln sie demokratische und gesellschaftliche Normen sowie Werte. Darüber hinaus arbeiten sie mit den Müttern an deren Zukunftsorientierung und fördern sowie unterstützen sie in der Pflege, Erziehung und Versorgung der Kinder. Der Sozialdienst der Mutter-Kind-Einrichtung betreut die Frauen in allen amtlichen Belangen und vermittelt Hilfen über Beratungsstellen wie etwa Schuldnerberatung.
Für die Frauen werden im Justizvollzugskrankenhauses Nordrhein-Westfalen und in der Mutter-Kind-Einrichtung verschiedene Arbeitsplätze angeboten. In der kindgerecht ausgestatteten Mutter-Kind-Einrichtung stehen neben Spielgruppenangeboten für die kleinen Kinder auch Plätze in der benachbarten Kindertagesstätte zur Verfügung.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt des Justizvollzugskrankenhauses Nordrhein-Westfalen Mutter-Kind-Einrichtung.