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022-Haftantritt Kammer

Quelle: Justiz NRW

Aufnahmeverfahren

Beginn des Aufenthalts

Der Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt beginnt mit dem Aufnahmeverfahren. Dazu werden die Gefangenen in den Zugangsbereich der Anstalt gebracht, wo Bedienstete die formelle Aufnahme (Aufnahmeverhandlung) durchführen.

 

Durchsuchung

Die Gefangenen werden noch in ihrer privaten Kleidung durchsucht. Ihre privaten Gegenstände (die "Habe"), beispielsweise Mobiltelefon, Privatkleidung, Schmuck und Uhr (mit Ausnahme des Eherings) müssen die Gefangenen zur Überprüfung abgeben. Die persönlichen Dinge werden für die Dauer der Inhaftierung in einem verplombten Kleiderbeutel verwahrt und erst bei der Entlassung zurückgegeben.

 

Kammer

Die Gefangenen erhalten auf der Kammer alles, was sie für den Haftalltag benötigen, beispielsweise:

  • Bettwäsche,
  • Hygieneartikel,
  • Geschirr,
  • Schuhe und
  • Bekleidung.

Untersuchungsgefangene dürfen eigene Kleidung tragen und eigene Bettwäsche nutzen, denn für sie gilt im Gegensatz zu Strafgefangenen die Unschuldsvermutung.

Der Gefangene wird fotografiert und seine Daten inklusive der Fingerabdruckdaten erfasst.

 

Zugangsgespräch

Zur Orientierung führen Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes ein erstes Gespräch mit den Gefangenen, in dem sie über ihre Rechte und Pflichten unterrichtet werden und ihre aktuelle Lebenssituation erörtert wird. Es bezweckt auch die Feststellung der persönlichen Schwierigkeiten und Probleme der Gefangenen und kann erste Erkenntnisse zu Art und Umfang der erforderlichen Behandlungsmaßnahmen geben.

Der Gefangene erhält eine Hausordnung, Informationsmaterialien sowie Formulare des Sozialdienstes. Jeder Gefangene erhält außerdem die Möglichkeit, seine Angehörigen über die Inhaftierung telefonisch zu informieren.

 

Haftraum

Wenn das Zugangsgespräch abgeschlossen ist, wird dem Gefangenen ein Haftraum zugewiesen. Die Gefangenen werden in der Regel einzeln untergebracht (gesetzlicher Regelfall). Ein Gemeinschaftshaftraum wird ihnen nur in Ausnahmefällen zugewiesen.

 

Medizinische Untersuchung

Die Gefangenen werden dem medizinischen Dienst der Vollzugseinrichtung vorgestellt. Hier wird untersucht, ob

  • sie für den Vollzug geeignet sind,
  • von ihnen eine Gefahr für andere Inhaftierte ausgeht,
  • inwieweit sie arbeitsfähig sind,
  • sie am Sport teilnehmen können,
  • gesundheitliche Bedenken gegen eine Einzelunterbringung bestehen.


Außerdem soll sichergestellt werden, dass aus medizinischer Sicht die Grundversorgung jeder und jedes Inhaftierten gewährleistet ist.