/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

021-Vollstreckungsplan

Quelle: Justiz NRW / Helen Bruns

Zuständige Justizvollzugsanstalt / Vollstreckungsplan

Auskunft über die Struktur, ihre Aufgabenstellungen und die Zuständigkeiten der Justizvollzugsanstalten

Auskunft über die Struktur, ihre Aufgabenstellungen und die Zuständigkeiten der Justizvollzugsanstalten

 

Die Aufnahme in den Justizvollzug erfolgt nach dem Vollstreckungsplan. In dem Vollstreckungsplan wird für alle Gefangenen die jeweils örtlich und sachlich zuständige Justizvollzugsanstalt des Landes festgelegt. Aus diesem Plan ergibt sich, in welcher Vollzugsanstalt die Gefangenen unter Berücksichtigung von sogenannten allgemeinen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Vollzugsdauer oder Erstverbüßung pp. ihre Strafe zu verbüßen haben. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich in aller Regel nach dem vor der Inhaftierung bestehenden Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Gefangenen. Daneben sieht der Vollstreckungsplan bei langstrafigen Gefangenen die Zuweisung in eine Einweisungsanstalt vor.

 

 

Übersichtskarte über die Justizvollzugsanstalten

karte_justizvollzugsanstalten

 

Einzelheiten zu den jeweiligen Justizvollzugsanstalten können den Internetseiten der einzelnen Einrichtungen entnommen werden (Liste der Justizvollzugseinrichtungen im Internet).