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014-jüngere Gefangene

Quelle: Justiz NRW / Alexander Kusch

Jugendstrafvollzug

Informationen rund um das Thema Jugendstrafvollzug

Das Land Nordrhein-Westfalen unterhält in Heinsberg, Herford und Wuppertal-Ronsdorf drei reine geschlossene Jugendvollzugsanstalten. In ihnen werden männliche Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren untergebracht.

Die Jugendstrafvollzugsanstalten dienen dem Vollzug der Jugendstrafe. Bis zur Altersgrenze von 24 Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Freiheitsstrafe gegen junge Erwachsene in Jugendhaftanstalten vollzogen werden. Für die jungen weiblichen Gefangenen gibt es in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf eine gesonderte Abteilung.

 

Offener Jugendstrafvollzug

Sind Jugendliche und Heranwachsende für den offenen Vollzug geeignet, können sie im offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt Heinsberg untergebracht werden. Außerdem unterhält das Land für Jugendliche und Heranwachsende eine eigene Anstalt des offenen Vollzugs in Hövelhof. Für weibliche Gefangene besteht die Möglichkeit der Teilnahme am offenen Vollzug in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne.