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Aktueller Inhalt:
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Die Seite "Muss man Gerichtskosten zahlen?" beschreibt den Grundsatz der Kostenfreiheit im sozialgerichtlichen Verfahren und die Ausnahmen, die es von diesem Grundsatz gibt.
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Die Seite "Braucht man einen Rechtsanwalt?" beschreibt die Möglichkeit, sich vor den Sozialgerichten durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen, aber auch die Möglichkeit, in erster und zweiter Instanz ohne Prozessvertreter zu klagen bzw. ein Rechtsmittel einzulegen.
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Die Seite "Die Absicherung bei Arbeitslosigkeit - Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende" beschreibt die Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") sowie die Zuordnung der Streitfälle zur Sozialgerichtsbarkeit.
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Die Seite "Die Krankenversicherung" beschreibt die Grundzüge der gesetzlichen Krankenversicherung und die Zuordnung krankenversicherungsrechtlicher Streitfälle zur Sozialgerichtsbarkeit.
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Die Seite "Die Pflegeversicherung" beschreibt die Grundzüge der sozialen und der privaten Pflegeversicherung sowie die Zuordnung pflegeversicherungsrechtlicher Streitfälle zur Sozialgerichtsbarkeit.
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Die Seite "Die Rentenversicherung" beschreibt die Grundzüge der gesetzlichen Rentenversicherung und die Zuordnung rentenrechtlicher Streitfälle zur Sozialgerichtsbarkeit.
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Die Seite "Die Unfallversicherung" beschreibt die Grundzüge der gesetzlichen Unfallversicherung und die Zuordnung unfallversicherungsrechtlicher Streitfälle zur Sozialgerichtsbarkeit.
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Die Seite "Das Schwerbehindertenrecht" beschreibt die Grundzüge der besonderen Schutzvorschriften für Schwerbehinderte und die Zuordnung der Streitfälle zur Sozialgerichtsbarkeit.
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Die Seite "Das Soziale Entschädigungsrecht" nennt die Lebensbereiche, in denen bei gesundheitlichen Schäden die Gemeinschaft einstehen soll und beschreibt die Zuordnung der Streitfälle zur Sozialgerichtsbarkeit. Die Ansprüche der Geschädigten werden in den Grundzügen am Beispiel der Kriegsopferversorgung und der Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beschrieben.
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Der Beitrag informiert über die Voraussetzungen des Bezuges von Sozialhilfe und die Zuordnung der Streitfälle zur Sozialgerichtsbarkeit.
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Die Seite "Das Vertragsarztrecht" beschreibt die Grundzüge der Regelungen über die Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten sowie die Zuordnung der Rechtsstreite zur Sozialgerichtsbarkeit.