Formular mit Stift
Quelle: Justiz NRW

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Regelungen der Zivilprozessordnung und des Beratungshilfegesetzes

Wer nicht in der Lage ist, seinen Prozess selbst zu finanzieren, kann Prozesskostenhilfe vom Gericht beantragen.

Wer bezahlt eine anwaltliche Beratung oder meinen Prozess, wenn ich kein Geld habe?

Beratungshilfe

Sie brauchen eine Rechtberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, können sich aber die Kosten nicht leisten? 
Prüfen Sie im Vorab-Check Beratungshilfe, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe in Ihrem Fall vorliegen und stellen Sie dann einen schriftlichen Antrag.

Vorab-Check Beratungshilfe und Antrag
Prüfen Sie hier, ob Ihnen Beratungshilfe bewilligt werden kann und füllen Sie den Antrag online aus. 
Den online ausgefüllten Antrag können Sie dann per Post, durch persönliche Abgabe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes oder über das digitale Postfach "Mein Justizpostfach" einreichen.
 

Wann muss ich meinen Prozess und meinen Anwalt nicht selbst bezahlen?

Prozesskostenhilfe

Wer nicht in der Lage ist, seinen Prozess selbst zu finanzieren, kann Prozesskostenhilfe vom Gericht bekommen. Prozesskostenhilfe gibt es auch für das Rechtsmittelverfahren (Berufung, Beschwerde, Revision) und für die Zwangsvollstreckung.

Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe
Das Gericht muss prüfen, ob die "Rechtsverfolgung", also die Klage (oder beim Beklagten: die Verteidigung gegen die Klage) Erfolgsaussicht hat, nicht mutwillig erscheint und ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen. Je nach den finanziellen Verhältnissen muss die Hilfe in monatlichen Raten zurückgezahlt werden oder nicht. Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bekommt, wer nicht mehr als den Sozialhilfesatz zur Verfügung hat und auch höchstens 10.000,00 € Ersparnisse oder sonstiges Vermögen hat. Nicht berücksichtigt wird eine selbstgenutzte Eigentumswohnung oder ein selbstgenutztes Haus.