Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst bezeichnet die praktisch orientierte Ausbildungsphase, die man nach bestandener erster Prüfung als Jurist zu absolivieren hat. Vgl. Rechtsreferendariat.
Der Vorbereitungsdienst bezeichnet die praktisch orientierte Ausbildungsphase, die man nach bestandener erster Prüfung als Jurist zu absolivieren hat. Vgl. Rechtsreferendariat.