Zivilgerichtsbarkeit
Die Zivilgerichtsbarkeit ist die Gerichtsbarkeit für das Zivil- oder Privatrecht. Sie umfasst neben den zu der ordentlichen Gerichtsbarkeit gehörenden Teilen der streitigen Zivilgerichtsbarkeit und der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch (jedenfalls z. T.) die Arbeitsgerichtsbarkeit.