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Wer kann Rechtskundeunterricht erteilen?
Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften an Schulen und „Basiskurse für jugendliche Geflüchtete“ im Rahmen von freiwilligen Arbeitsgemeinschaften mit maximal 12 Doppelstunden kann erteilen, wer das zweite juristische Staatsexamen oder ein Diplom als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger abgelegt hat. Das sind insbesondere die Berufsgruppen der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.
Für wen gibt es Rechtskundeunterricht?
Als freiwillige Arbeitsgemeinschaft können Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften an Schulen und „Basiskurse für jugendliche Geflüchtete“ an allen allgemeinbildenden Schulen und an Berufsschulen unterrichtete werden. Die Schüler kommen in der Regel aus 9. und 10. Klassen, sind daher meist zwischen 14 und 16 Jahren alt. Die Schülerinnen und Schüler wählen Rechtskunde als zusätzliches Fach zu ihrem normalen Unterricht. Diese freiwilligen Arbeitsgemeinschaften finden daher meistens nach dem regulären Unterricht statt.
Wo steht das alles?
Es gibt einen gemeinsamen Runderlass der beteiligten Ressorts (Justiz und Schule) und damit korrespondierende Leitlinien, in denen die Einzelheiten zu den freiwilligen Arbeitsgemeinschaften Rechtskunde an Schulen geregelt sind.
Wie bekomme ich eine Klasse?
Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften an allgemeinbildenden Schulen und „Basiskurse für jugendliche Geflüchtete“ werden durch die nordrhein-westfälischen Landgerichte in eigener Zuständigkeit organisiert.
Ihre Ansprechpartner finden sie bei dem Landgericht in dessen Bezirk die Schule liegt, an der Sie unterrichten möchten. Ideal ist es, wenn Sie bereits mit der Schule, an der Sie unterrichten möchten, Kontakt aufgenommen haben und dem Landgericht konkrete Ansprechpartner benennen können. Das Landgericht organisiert für Sie, dass Sie der Schule als Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaftsleitung oder Basiskursleitung zugeteilt werden, dass Sie Materialen für sich und für die Schülerinnen und Schüler erhalten und rechnet dann auch mit Ihnen ab.
Wie wird die Durchführung einer Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaft vergütet?
Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung und Ihre Fahrtkosten erstattet. Die Aufwandsentschädigung orientiert sich an den vom Ministerium der Finanzen festgelegten Vergütungssätzen. In der Regel umfasst eine Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaft zehn bzw. zwölf Doppelstunden.
Weitere Fragen?