Aktueller Inhalt:
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Für Kandidatinnen und Kandidaten, die den schriftlichen Teil der Prüfung nicht bestanden haben, beträgt der Ergänzungsvorbereitungsdienst in der Regel 4 Monate.
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Bei Kandidatinnen und Kandidaten, die nach mündlicher Prüfung die Prüfung nicht bestanden haben, bestimmt der Prüfungsausschuss die Dauer des Ergänzungsvorbereitungsdienstes.
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Die Organisation des Ergänzungsvorbereitungsdienstes obliegt den Oberlandesgerichten.
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Die Klausuren im Wiederholungsversuch sind im letzten Monat des Ergänzungsvorbereitungsdienstes zu schreiben.