Für Kandidatinnen und Kandidaten, die den schriftlichen Teil der Prüfung nicht bestanden haben, beträgt der Ergänzungsvorbereitungsdienst in der Regel 5 Monate.
Bei Kandidatinnen und Kandidaten, die nach mündlicher Prüfung die Prüfung nicht bestanden haben, bestimmt die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes die Dauer des Ergänzungsvorbereitungsdienstes.
Die Organisation des Ergänzungsvorbereitungsdienstes obliegt den Oberlandesgerichten.
Die Klausuren im ersten Wiederholungsversuch sind im letzten Monat des Ergänzungsvorbereitungsdienstes zu schreiben.