Aktueller Inhalt:
Die Maßnahmen zur Haftverkürzung im Justizvollzug beziehen sich insbesondere auf die Vermeidung der weiteren Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen und Untersuchungshaft. Besonderer Wert wird auf eine stabile Entlassungssituation gelegt.
Die Vollstreckungsbehörden prüfen im Einzelfall ob die Voraussetzungen zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund nicht erbrachter Geldstrafen vorliegen. Sofern in der Haft neue Erkenntnisse gewonnen werden, die eine erneute Prüfung rechtfertigen, können Betroffene in Rücksprache mit den Vollstreckungsbehörden zur Verkürzung oder Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe beitragen. Die Beratungen zur Haftverkürzung vermitteln Inhaftierten ein Verständnis der juristischen Ausgangslage und unterstützen sie bei der Tilgung einer Geldstrafe durch Dritte oder der Antragstellung bei den Vollstreckungsbehörden.
Die Beratungen zur Verkürzung einer Untersuchungshaft erfolgen erforderlichenfalls in Absprache mit den Rechtsbeiständen der Inhaftierten.
Der Fachbereich Sozialdienst koordiniert die Angebote aller Justizvollzugsanstalten zur Haftverkürzung auf Landesebene, er trägt in Absprache mit den Trägern der Haftvermeidung und den Vollstreckungsbehörden zur fachlichen Qualitätsentwicklung bei und entwickelt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Haftverkürzung Umsetzungsstandards innerhalb der Justizvollzugsanstalten.
Weiterführende Informationen zur Haftverkürzung von Ersatzfreiheitsstrafen
Zurück zur Startseite des Fachbereiches Sozialdienst
Weitere Koordinationsbereiche des Fachbereiches Sozialdienst im Justizvollzug NRW