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Die Anzahl der suchtkranken Gefangenen beträgt im Justizvollzug ca. 40%. Neben den gesundheitlichen Schäden führt süchtiges Verhalten häufig zur sozialen Randständigkeit und Kriminalität. Darüber hinaus bedingt eine Suchterkrankung zumeist den Abbruch stabilisierender sozialer Beziehungen und das Scheitern von (Wieder-) Eingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt. In Fall einer unbearbeiteten Suchterkrankung besteht nach der Entlassung eine größere Rückfallgefährdung, auch in straffällige Verhaltensweisen.
Von daher ist es eine zentrale Aufgabe des Justizvollzuges, suchtkranken Menschen Perspektiven zu eröffnen, Motivation zur Teilnahme an Behandlungsangeboten zu wecken und in interne und externe Angebote zu vermitteln. Die anstaltsinterne Suchtberatung bietet im Zusammenwirken mit den externen Trägern der Suchtkrankenhilfe und Selbsthilfeorganisationen zahlreiche Beratungs- und Behandlungsangebote für drogen-, alkohol- und medikamentenabhängige sowie für glückspielsüchtige Gefangene an.
Das Übergangsmanagement für suchtkranke Inhaftierte in das Suchthilfesystem nach der Entlassung basiert auf der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Städtetag NRW, dem Landkreistag NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW sowie der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen.
Der Fachbereich Sozialdienst koordiniert über Dienstbesprechungen und Arbeitsgruppen die Arbeit mit suchtkranken Menschen im Justizvollzug. Er steht im kontinuierlichen Austausch mit den externen Hilfeträgern und vertritt den Justizvollzug in landesweiten Arbeitsgruppen. Er berät das Ministerium der Justiz und die Justizvollzugseinrichtungen in Fragen der Suchtberatung und informiert über aktuelle fachbezogene Entwicklungen.
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