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Supervision

Supervision

Supervisorische Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizvollzug

Der Fachbereich Sozialdienst ist zuständig für die Planung, Organisation und Durchführung der Supervisionsmaßnahmen für Bedienstete der Justizvollzugseinrichtungen. Die Supervisionen sind angelegt auf 15 Sitzungen zu jeweils vier Zeitstunden und laufen ca. zwei Jahre. Die Angebote beinhalten ausschließlich Gruppensupervisionen.

Mit der Supervision und dem Coaching von Führungskräften (Anstalts-, Verwaltungs-, Fachdienstleitung, Leitung AVD) werden externe Supervisorinnen und Supervisoren beauftragt. Die hierzu erforderlichen Ausschreibungsverfahren werden durch den Fachbereich vorgenommen.

Alle weiteren Supervisionsangebote werden durch vollzugsinterne Supervisorinnen und Supervisoren durchgeführt. Hierzu gehören beispielsweise

  • Interdisziplinäre Supervisionen
  • Teamsupervisionen
  • Supervisionen für Mitarbeitende in neuen Aufgabenfeldern
  • Berufsgruppenspezifische Supervisionsangebote

Zum Angebot gehört auch die Beratung, ob eine Supervision eine geeignete Methode zur Lösung von Fragestellungen ist.

Ausgenommen der Teamsupervisionen werden alle Supervisionsangebote ausgeschrieben. Wenn Sie Anregungen zur Ausgestaltung des Supervisionsangebots haben, nehmen wir sie gerne entgegen.


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