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Die Inhaftierung eines Menschen und dessen Haftentlassung sind zwei entscheidende Schnittstellen, an denen das Übergangsmanagement im Justizvollzug ansetzt. Kriminologische Studien zeigen, dass Rückfälle in die Straffälligkeit vor allem in der ersten Zeit nach Haftentlassung auftreten. Wesentliche Faktoren sind Zugangsbarrieren zu externen Stellen und unzureichende Anbindungen haftentlassener Menschen an notwendige Unterstützungs- und Hilfemaßnahmen. Die Wiedereingliederung in gesellschaftliche und soziale Strukturen stellt daher eine Überforderungssituation mit vielen Unabwägbarkeiten für eine aus der Haft entlassene Person dar. Von daher ist es notwendig, die Übergänge miteinander zu gestalten und möglichst viele nach der Entlassung zu regelnde Angelegenheiten bereits im Vollzug zu klären. Dies gibt den Entlassenen Verhaltenssicherheit, entlastet nach der Entlassung zuständige Einrichtungen und Stellen, sichert die Ergebnisse der vollzuglichen Behandlungsmaßnahmen und hilft, rückfälliges Verhalten und künftige Opfer zu vermeiden.
Der Justizvollzug kann diese Aufgabe nicht allein bewältigen: Übergangsmanagement ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die eine enge und abgestimmte Kooperation aller Beteiligten – z.B.: Ministerien, kommunaler Behörden, Bewährungshilfestellen, freier Träger, Krankenversicherungen – erfordert.
Um die hierzu erforderlichen Kooperationen und Netzwerke zu externen Einrichtungen und Stellen aufzubauen und zu pflegen, sind in jeder Justizvollzugsanstalt Übergangsmanagerinnen / Übergangsmanager tätig. Die landesweite Koordination zwischen vollzuglichen und gesellschaftlichen Akteuren von Resozialisierungshilfen obliegt dem Fachbereich Sozialdienst.
Weiterführende Informationen zur Arbeit des Strukturierten Übergangsmanagements
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