Aktueller Inhalt:
Eurojust verbindet nationale Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den zuvor genannten Fällen mit grenzüberschreitender Bedeutung. Nationale Behörden sind daher wichtige Partner von Eurojust.
Eurojust hilft den Mitgliedstaaten insbesondere durch folgende Maßnahmen:
• Koordinierung von Ermittlungen und Verfolgungen, an denen mindestens zwei Länder beteiligt sind
• Unterstützung bei Kompetenzkonflikten
• Festlegung und Umsetzung EU-weiter Rechtsmittel
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der European Union Agency for Criminal Justice Cooperation.