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Im Vertrag von Maastricht wurde die Zusammenarbeit von Polizei- und Justizbehörden als neuer Tätigkeitsbereich der EU vereinbart, um nach dem Wegfall der Grenzkontrollen in Europa einen "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" zu schaffen.
Nationale Polizei und Justizbehörden arbeiten grundsätzlich nur innerhalb ihrer nationalen Grenzen. Die Kriminalität und kriminelle Netze machen allerdings nicht an Staatsgrenzen halt, sodass eine grenzüberschreitende Kooperation erforderlich ist.
Die EU selbst darf nicht vor Ort eingreifen, Straftäter festnehmen oder gar Ermittlungen veranlassen, aber sie darf bei der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung von Verbrechen koordinierend und unterstützend tätig werden. Sie fördert im Justizbereich den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten durch das Europäische Justizielle Netz sowohl in Strafsachen wie auch in Zivil- und Handelssachen und koordiniert grenzüberschreitende Ermittlungen durch EU-Einrichtungen wie Eurojust und die Europäische Staatsanwaltschaft.