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Quelle: © NRW-Landesvertretung / Tobias Koch

Europäische Zusammenarbeit der Justizbehörden

Um die Sicherheit in einem Europa ohne Grenzen zu gewährleisten, ist die europaweite Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Justizbehörden in den Mitgliedstaaten unverzichtbar.

Im Vertrag von Maastricht wurde die Zusammenarbeit von Polizei- und Justizbehörden als neuer Tätigkeitsbereich der EU vereinbart, um nach dem Wegfall der Grenzkontrollen in Europa einen "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" zu schaffen.

Nationale Polizei und Justizbehörden arbeiten grundsätzlich nur innerhalb ihrer nationalen Grenzen. Die Kriminalität und kriminelle Netze machen allerdings nicht an Staatsgrenzen halt, sodass eine grenzüberschreitende Kooperation erforderlich ist.

Die EU selbst darf nicht vor Ort eingreifen, Straftäter festnehmen oder gar Ermittlungen veranlassen, aber sie darf bei der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung von Verbrechen koordinierend und unterstützend tätig werden. Sie fördert im Justizbereich den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten durch das Europäische Justizielle Netz sowohl in Strafsachen wie auch in Zivil- und Handelssachen und koordiniert grenzüberschreitende Ermittlungen durch EU-Einrichtungen wie Eurojust und die Europäische Staatsanwaltschaft.

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    Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen

    Praktische Unterstützung für deutsche Gerichte in Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen in Zivil- und Handelssachen.

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    Europäisches Justizielles Netz für Strafsachen

    Das Europäische Justizielle Netz für Strafsachen (EJN für Strafsachen) trägt zur Vernetzung und Verbesserung der Zusammenarbeit der nationalen Justizbehörden in Strafsachen bei.

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    Eurojust

    Die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) unterstützt die Mitgliedstaaten im Kampf gegen Terrorismus und schwere organisierte Kriminalität.

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    Europäische Staatsanwaltschaft

    Erste unabhängige und zentrale Staatsanwaltschaft der EU zur Bekämpfung von grenzüberschreitenden Straftaten zulasten des EU-Haushalts.