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Am 08.03.2022 – dem Weltfrauentag – hat die Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (COM (2022) 105) vorgelegt. Der Richtlinienvorschlag ist Teil der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025. Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundwert der EU, ein Grundrecht und ein Grundprinzip der Europäischen Säule sozialer Rechte.
Der Vorschlag schafft neue europaweit einheitliche Straftatbestände zu den Tatbeständen Vergewaltigung auf der Grundlage fehlender Einwilligung, Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen sowie Cyber-Gewalt. Dadurch werden erstmals Taten, die unter dem Begriff digitale Gewalt zusammengefasst werden, EU-weit unter Strafe gestellt (u. a. nicht einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern, Cyber-Stalking, Cybermobbing, die Aufstachelung zu Gewalt oder Hass im Internet).
Der Richtlinienentwurf enthält zudem konkrete Vorschläge zur Ausweitung des Opferschutzes und der Opferhilfe (z. B. Unterstützung von Opfern durch Beratungsstellen) sowie zur Verbesserung des Zugangs zur Justiz. Vor dem Hintergrund der grenzüberschreitenden Dimension der Gewalt gegen Frauen soll die nationale und supranationale Koordinierung und Zusammenarbeit ausgebaut werden.
Der Rat hat am 09.06.2023 eine Allgemeine Ausrichtung zu diesem Vorschlag angenommen. Die beiden federführenden Ausschüsse für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) des Europäischen Parlaments haben am 28.06.2023 ihre Position gebilligt. Die Trilogverhandlungen sollen voraussichtlich am 13.07.2023 beginnen.
Richtlinienvorschlag und Informationen zum Stand des Verfahrens. Der Vorschlag wird von NRW unterstützt.
Auf der Seite des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Gewaltschutz und Gewaltprävention.