Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern

Ausweitung bestehender Straftatbestände und Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung.

Ängstliche Person
Quelle: © panthermedia.net / Jozef Polc

Im Februar 2024 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSA-Richtlinie (COM (2024) 60 final) vorgelegt. Ziel des Richtlinienvorschlags ist die Ausweitung bestehender Straftatbestände im Bereich des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung Minderjähriger, die effektivere Verfolgung solcher Straftaten und die Stärkung des Opferschutzes.

Die Ausweitung bestehender Straftatbestände soll alle Formen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern umfassen, einschließlich derjenigen, die durch neue Online-Instrumente ermöglicht oder erleichtert werden. Für einige Straftatbestände sollen höhere Strafen vorgesehen werden. Zudem enthält der Richtlinienvorschlag spezifischere Anforderungen an die Prävention und Unterstützung der Opfer. Es soll insbesondere auf technologische Neuerungen und Herausforderungen sowie neue Phänomene, die durch die zunehmende Nutzung des Internets auch durch Kinder und Jugendliche entstanden sind, reagiert werden können. Opfern soll der Zugang zu altersgerechter medizinischer Versorgung, emotionaler, psychologischer und pädagogischer Betreuung, Rechtsbeistand sowie die Meldung von Missbrauch erleichtert werden. Die Richtlinie soll auch Vorschriften über die vorläufige Unterbringung von Opfern enthalten.

Nachdem der Richtlinienvorschlag in der Ratsarbeitsgruppe „Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen“ (COPEN) verhandelt worden ist, hat sich der Rat der EU-Justizministerinnen und Justizminister am 13.12.2024 auf eine Allgemeine Ausrichtung verständigt. Im nun anstehenden Trilogverfahren wird der Vorschlag von Kommission, Rat und Europäischem Parlament verhandelt. Im Europäischen Parlament ist der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) federführend.