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Flagge Belgien und Niederlande

Quelle: © panthermedia.net / Alexis84

Belgien und Niederlande

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Niederlande und Belgien haben als unmittelbare Nachbarländer naturgemäß eine besondere Bedeutung für Nordrhein-Westfalen. Im Bereich der Justiz liegt der Schwerpunkt der Kooperation bei den Euregios Maas-Rhein und Rhein-Maas Nord. Insbesondere die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafsachen hat in dieser Region eine hohe praktische Bedeutung. Denn Straftaten und Straftäter machen vor Grenzen keinen Halt. Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich daher entschieden, einen deutschen Staatsanwalt als Verbindungsbeamten zum Büro für Euregionale Zusammenarbeit in Maastricht (BES) zu entsenden. Dieser dient als Kontaktpunkt für grenzüberscheitende Strafverfolgungsmaßnahmen. Außerdem hat das BES in Kooperation mit Nordrhein-Westfalen, Belgien und der Europäischen Rechtsakademie (ERA) sich erfolgreich um eine europäische Finanzierung für eine Reihe von Schulungsmaßnahmen im Bereich der grenzüberschreitenden Strafverfolgung beworben.


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