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Ursachen des Studienabbruchs im Studiengang "Jura/Staatsexamen"

Studie spricht mögliche Maßnahmen zur Verringerung der Abbruchquote an

Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) über mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Studienabbruchs im Studiengang "Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung".

Eine bundesweite Länderarbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Nordrhein-Westfalen und Sachsen hat 2017/2018 untersuchen lassen, warum Studierende des Studiengangs „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ das Studium abbrechen.

Die Forscher des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) haben festgestellt, dass rund 24% aller Studierenden das Studium ohne Abschluss oder Folgestudium beenden. Dieser Wert liege zwar deutlich unter dem Durchschnitt aller universitären Bachelor-Studiengänge (32 %). Auffällig sei aber, dass dies erst nach 6,8 Semestern geschehe, während im Durchschnitt aller Studiengänge Studierende ohne Abschluss bereits nach 5,2 Semestern der Hochschule den Rücken kehren.

Für den Abbruch des Studiums „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ werden im Wesentlichen vier Gründe ausgemacht:

  • unzureichende Fortschritte im Studium  (Leistungsprobleme)
  • mangelnde „Fachidentifikation“, weil ein persönlicher Bezug zur Materie des Studiums fehlt (Studienmotivation)
  • Wunsch nach praktischer Tätigkeit
  • soziale Herkunft: Studierende aus nicht akademisch vorgebildeten Familien fällt es besonders schwer, das Jurastudium erfolgreich zu absolvieren.

Die Studie spricht mögliche Maßnahmen in der voruniversitären Bildungsphase, bei Studieneinstieg und während des Studiums an, die dazu beitragen könnten, dass die Abbruchquote verringert oder zumindest der Entschluss, das Jurastudium nicht weiter fortzusetzen, schneller gefasst würde.