erweiterte Nutzung von Kennziffern
Änderung der Kennziffernbehandlung
Vom Mahngericht erteilte Kennziffern können jetzt auch bei den meisten anderen Mahngerichten benutzt werden, dabei sind aber Einschränkungen zu beachten.
Mussten bisher die Kennziffern für Prozessbevollmächtigte bei jedem Mahngericht besonders beantragt werden, so ist dies seit dem 1.7.2008 geändert worden.
Ab diesem Datum werden die Kennzifferdaten zwischen den Mahngerichten regelmäßig ausgetauscht, so dass es - von einer Ausnahme abgesehen (AG Uelzen) - nicht mehr erforderlich ist, sich bei einem anderen als dem "eigenen" Mahngericht mit einer PV-Kennziffer zu registrieren.
Dabei muss nur folgendes beachtet werden:
- Änderungen zu einer Kennziffer nimmt ausschließlich das ausstellende Gericht vor; alle anderen Gerichte können nur lesend auf die Kennzifferdaten zugreifen.
- Es kann bis zu einer Woche dauern, bis von einem Mahngericht erteilte Kennziffern in den Produktivbetrieb anderer Gerichte übernommen worden sind; Neuerteilungen oder Änderungen liegen erst nach Ablauf dieser Woche bei den anderen Gerichten vor.
- Bei dem zentralen Mahngericht Uelzen muss immer eine Kennziffer des AG Uelzen benutzt werden.
Sofern diese Beschränkungen für Sie nicht akzeptierbar sind, sollten Sie eine weitere Kennziffer bei dem jeweiligen Mahngericht beantragen.