Zentrale Mahngerichte
In Nordrhein-Westfalen wurden zwei Zentrale Mahngerichte eingerichtet:

Amtsgericht Euskirchen
Zuständig für:
Antragsteller/innen, deren (Wohn-)Sitz in dem Oberlandesgerichtsbezirk Köln liegt *
Hausanschrift:
Amtsgericht Euskirchen
- Zentrale Mahnabteilung -
Kölner Str. 40-42
53879 Euskirchen
Postanschrift:
Amtsgericht Euskirchen
- Zentrale Mahnabteilung -
53878 Euskirchen
Telefonnummer:
02251 - 951 -0 (Zentrale des AG Euskirchen)
Telefaxnummer:
02251 - 951 - 2900
Hinweis: Verfahrensanträge, für die ein Vordruckzwangs besteht (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheidsantrag, Neuzustellungsanträgen) können über Telefax nicht wirksam gestellt werden.
E-Mail:
poststelle@ag-euskirchen.nrw.de
Hinweis: Die rechtswirksame Übermittlung von Verfahrensanträgen per E-Mail ist nicht zugelassen.
Homepage:

Amtsgericht Hagen
Zuständig für:
Antragsteller/innen, deren (Wohn-)Sitz in den Oberlandesgerichtsbezirken Düsseldorf und Hamm liegt.*
Hausanschrift:
Amtsgericht Hagen
- Zentrale Mahnabteilung -
Hagener Str. 145
58099 Hagen
Postanschrift:
Amtsgericht Hagen
- Zentrale Mahnabteilung -
58081 Hagen
Telefonnummer:
02331 967 5
Telefaxnummer:
02331 967 700
Hinweis: Verfahrensanträge, für die ein Vordruckzwangs besteht (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, Vollstreckungsbescheidsantrag, Neuzustellungsanträgen) können über Telefax nicht wirksam gestellt werden.
E-Mail:
poststelle.zema@ag-hagen.nrw.de
Homepage:
www.ag-hagen.nrw.de
Hinweis: Die rechtswirksame Übermittlung von Verfahrensanträgen per E-Mail ist nicht zugelassen.
*Welches Zentrale Mahngericht für Sie zuständig ist, können Sie durch Eingabe Ihrer Postleitzahl in der NRW-Gerichtssuche unter www.justizadressen.nrw.de ermitteln.