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Können eine natürliche Person oder ein Unternehmen ihre Schulden nicht mehr bezahlen, versuchen Gläubiger so schnell wie möglich, ihre Forderungen beizutreiben. Der Schnellste hat den größten Erfolg, denn er findet noch Verwertbares vor, das er zum Beispiel pfänden kann. Jeder einzelne Gläubiger vollstreckt nur im eigenen Interesse. Insolvenzverfahren verfolgen ein anderes Ziel. Das verwertbare Vermögen wird von einem Verwalter in Besitz genommen, verwertet und gleichmäßig an die Gläubiger verteilt. Während des Insolvenzverfahrens dürfen einzelne Gläubiger nicht gegen den Schuldner vollstrecken.
Insolvenzverfahren werden nur auf Antrag eingeleitet. Natürlichen Personen ist es freigestellt, einen Antrag zu stellen, juristische Personen (z. B. eine GmbH) sind verpflichtet, in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen innnerhalb einer Frist einen Antrag zu stellen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Einige Informationen zum Ablauf eines Insolvenzverfahrens finden Sie, wenn Sie auf einen der folgenden Links klicken.