Aktueller Inhalt:
Auch in Verwaltungsangelegenheiten ist eine elektronische Kommunikation mit dem Gericht bzw. der Behörde möglich. Gemäß dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen und dem De-Mail-Gesetz sind ab dem 1. Januar 2018 folgende weitere elektronische Zugänge eröffnet:
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DE-Mail = Zertifizierter DE-Mail Zugang . Die DE-Mail Adresse der jeweiligen Behörde finden Sie nach der Installation der DE-Mail-Software in dem dort vorhandenen Verzeichnis
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Verschlüsselte E-Mail = Den Download-Link zu dem öffentlichen Verschlüsselungszertifikat für die Justizbehörde, der Sie eine verschlüsselte E-Mail senden möchten finden Sie hier: Linkliste Verschlüsselungszertifikate
- EGVP mit QES = Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach mit qualifizierter elektronischer Signatur .
Schon jetzt vielen Dank für die Nutzung der elektronischen Kommunikationswege.