euunthvo-ex.pdf Europäische Unterhaltsverordnung (Kapitel IV Abschnitt 2)

Kapitel IV Abschnitt 2 der EU-Verordnung Nr. 4/2009 (EuUnthVO) gilt nicht im Verhältnis zu Kroatien; gilt im Verhältnis zu den übrigen EU-Mitgliedstaaten nur in Altfällen; Vollstreckbarerklärung erforderlich