euunthvo.pdf Europäische Unterhaltsverordnung (Kapitel IV Abschnitt 1)

Kapitel IV Abschnitt 1 der EU-Verordnung Nr. 4/2009 (EuUnthVO) gilt ab 18.06.2011; gilt nicht im Verhältnis zu Dänemark und zu dem Vereinigten Königreich; gilt im Verhältnis zu den übrigen EU-Mitgliedstaaten; Vollstreckbarerklärung nicht erforderlich;