Getränk
Quelle: panthermedia.net/Fesenko

Rechtspolitische Initiative der Landesregierung: Härtere Strafen für Verbrechen mit K.O.-Tropfen

K.O.-Tropfen: Ein ernstes Risiko, besonders in der Karnevalszeit

Zur Karnevalszeit, wenn in Kneipen und Clubs gefeiert wird, lauert eine unsichtbare Gefahr: K.O.-Tropfen. Diese farb- und geruchlosen Drogen werden in Getränke gemischt und machen die Opfer schnell willenlos. Betroffen sind meist Frauen und Mädchen, aber auch Männer können Opfer werden.

K.O.-Tropfen wirken enthemmend, stimulierend oder betäubend. Bereits 10 bis 20 Minuten nach Einnahme kann eine Euphorie eintreten, die in Übelkeit, Schwindel und Müdigkeit übergeht. Besonders gefährlich ist die Kombination mit Alkohol, da sie das Erstickungsrisiko durch Erbrechen erhöht.

K.O.-Tropfen sind gefährlich, da sie keinen markanten Geschmack haben und unbemerkt in Getränken wirken. Sie versetzen das Opfer in Willenlosigkeit, wodurch es leicht manipulierbar wird. Täter nutzen diese Gelegenheit für Missbrauch oder Raub. Oft werden die Symptome erst später wahrgenommen, mit Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel und Amnesie, sodass Opfer sich nicht sicher sind, ob und in welchem Ausmaß ihnen Gewalt angetan wurde.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen plant, Täter von K.O.-Tropfen künftig mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Haft zu bestrafen. Ziel ist es, ein klares Signal gegen die Verwendung von K.O.-Tropfen und die damit verbundenen Straftaten zu setzen.

Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Wer K.O.-Tropfen einsetzt, begeht eine schwere Straftat und spielt mit dem Leben der Opfer. Wer sie für Raub oder Vergewaltigung einsetzt, muss künftig mit einer Haftstrafe von mindestens fünf Jahren rechnen.“

So kannst du dich schützen:

  • Lass dein Glas nie unbeobachtet und nimm keine offenen Getränke von Unbekannten an.
  • Verlasse die Feier, wenn dir etwas seltsam vorkommt – aber niemals mit einer fremden Person.
  • Bei Verdacht auf K.O.-Tropfen suche sofort Hilfe bei Freunden oder anderen vertrauenswürdigen Menschen.
  • Beobachte ungewöhnliches Verhalten bei anderen und lasse die betroffene Person nicht alleine. Im Zweifelsfall gehe in die Notaufnahme oder rufe den Notruf 112.

Schnelles Handeln ist entscheidend!

K.O.-Tropfen sind nur 6 bis 12 Stunden nach dem Konsum nachweisbar. Informiere sofort den Arzt oder das Krankenhaus, damit Blut- und Urinproben zur Beweissicherung entnommen werden können.

In NRW können Betroffene kostenfrei und anonym eine Spurensicherung vornehmen lassen, besonders bei Anzeichen für Gewalt wie Blutergüssen oder fehlender Kleidung. Wichtig: Nicht duschen oder die Kleidung wechseln. Die Maßnahme erfolgt ohne Benachrichtigung der Krankenkasse und unterliegt der Schweigepflicht der Ärzte. Weitere Infos und teilnehmende Krankenhäuser sind auf gobsis.de zu finden.

Die Justiz NRW steht den Betroffenen zur Seite – sowohl im Falle eines Verdachts als auch bei rechtlichen Fragen. In solchen Situationen ist es entscheidend, schnell und richtig zu handeln, um sich selbst und andere zu schützen.

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