Gebäude Oberlandesgericht Düsseldorf
Quelle: Justiz NRW

Urteil im Staatsschutzverfahren

Oberlandesgericht Düsseldorf: Urteil wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung

Am vergangenen Dienstag (11.02.) verurteilte der 7. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf drei Angeklagte wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz in zahlreichen Fällen zu Freiheitsstrafen. Die Angeklagten hatten der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) im Zeitraum von März 2020 bis September 2021 gesammelte Spendengelder übermittelt.

Im Rahmen einer Kampagne sammelten sie über 120.000 Euro. Diese Mittel wurden insbesondere zugunsten internierter IS-Frauen gespendet und in 38 Fällen gemeinschaftlich an IS-Mitglieder in Syrien transferiert.

Eine der Angeklagten gestand die Tatvorwürfe ein, weshalb der Senat eine mildere Strafe von zwei Jahren und neun Monaten verhängte. Die beiden anderen Angeklagten erhielten eine um ein Jahr längere Freiheitsstrafe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten sowie die Generalbundesanwaltschaft haben die Möglichkeit, Revision einzulegen. Über diese müsste der Bundesgerichtshof entscheiden.

Oberlandesgericht Düsseldorf– Aktenzeichen III-7 St 3/23 vom 11.02.2025.

Die Entscheidung kann demnächst in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE (www.nrwe.de) unter Eingabe des Aktenzeichens aufgerufen werden.