K.O.-Tropfen im Glas
Quelle: panthermedia.net/Fesenko

Nordrhein-Westfalen setzt Zeichen im Kampf gegen K.O.-Tropfen: Gesetzesentwurf im Bundesrat erfolgreich beschlossen

Der Bundesrat hat am Freitag, 23. Mai 2025 auf Initiative von Nordrhein-Westfalen beschlossen, den Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten in den Bundestag einzubringen. Damit wird ein wichtiger Schritt zum Schutz der Opfer und der Bekämpfung dieser gefährlichen Straftaten gemacht.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Verabreichung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, insbesondere K.O.-Tropfen, als eigenständigen Straftatbestand zu regeln. Ziel ist es, Raub- und Sexualstraftaten bei Verabreichung dieser Substanzen mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe zu sanktionieren. Damit soll die Schwere dieser Taten angemessen berücksichtigt werden.

Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „K.O.-Tropfen entziehen den Opfern die Kontrolle über ihren Körper und jede Möglichkeit, sich zu wehren. Diese grausame Taktik wird von Tätern genutzt, um schwerste Straftaten zu begehen, die die Betroffenen für immer verfolgen. Es ist an der Zeit, dass unser Strafrecht der Schwere dieser Taten gerecht wird. Mit diesem Gesetzesentwurf wollen wir sicherstellen, dass Täter für ihre Taten konsequent zur Rechenschaft gezogen werden.“

Der Gesetzesentwurf berücksichtigt die besonderen Gefahren und die unkalkulierbare Wirkung von K.O.-Tropfen, die je nach Konstitution des Opfers, Alkohol- oder Drogenkonsum stark variieren kann. Die Verabreichung dieser Substanzen ist eine hoch riskante Körperverletzung und wird häufig zur Ausführung von Raub- oder Sexualdelikten genutzt.

Der Beschluss im Bundesrat ist ein bedeutender Meilenstein im Kampf gegen diese besonders verwerflichen Straftaten. Nordrhein-Westfalen setzt damit ein deutliches Zeichen für den Schutz der Opfer und die konsequente Verfolgung von Tätern.