Als Gesetzestexte - nur Loseblattsammlungen - sind Habersack „Deutsche Gesetze“ (einschließlich Ergänzungsband), Sartorius „Verfassungs- und Verwaltungsgesetze“ (ohne Ergänzungsband) und Rehborn „Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen“ zugelassen. Synopsen, die Teil von Ergänzungslieferungen von Loseblattsammlungen sind, sind als Teil des Hilfsmittels zugelassen.
Die Gesetzestexte sollen auf dem Stand bis zur letzten Nachlieferung zum Stichtag des 15. des Vormonats der Klausuren (maßgeblich ist das tatsächliche Erscheinungsdatum) benutzt werden. Die Verwendung eines unvollständigen oder im Stand älteren Gesetzestextes liegt im alleinigen Risikobereich des Prüflings.
Als Kommentare sind Grüneberg „BGB“, Thomas/Putzo „ZPO“, Hopt „HGB“, Fischer „StGB und Nebengesetze“, Meyer-Goßner/Schmitt „StPO“ (ab der 68. Auflage 2025 Umbenennung in Schmitt/Köhler), Kopp/Ramsauer „VwVfG“, Kopp/Schenke „VwGO“ zugelassen. Das Landesjustizprüfungsamt geht grundsätzlich davon aus, dass Prüflinge aus eigenem Interesse mit aktuellen Auflagen arbeiten. Die Verwendung eines unvollständigen oder im Stand älteren Kommentars liegt im alleinigen Risikobereichs des Prüflings
Die Gesetzestexte und Kommentare dürfen Anmerkungen, Unterstreichungen oder Ähnliches nicht enthalten.
In der 83. Auflage 2024 des Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch ist der Gesetzestext des § 204 II BGB falsch abgedruckt. Die Kommentierung bezieht sich ebenfalls auf eine nicht aktuelle Fassung. Der anliegende Errata-Zettel darf zu den Klausuren mitgenommen werden. "Errata Zettel, Grüneberg, 83. Auflage 2024"
Ebenso ist die vorherige Markierung in den Gesetzessammlungen und Kommentaren durch Aufkleber/Register jeder Art (beschriftet oder unbeschriftet) nicht gestattet. Zu den Klausuren dürfen unbeschriftete Klebezettel mitgebracht werden. Die unbeschrifteten Klebezettel sind vor dem Beginn der jeweiligen Klausur der zuständigen Aufsichtskraft vorzuzeigen, damit es während der Klausur nicht zu Nachfragen kommt. Nach dem Beginn der Klausur dürfen diese Klebezettel verwendet und dann auch beschriftet werden. Nach dem Ende der Klausur sind alle Klebezettel wieder vollständig zu entfernen.
Weitere Hilfsmittel wie persönliche Aufzeichnungen, eigene Taschenrechner, elektronische Datenverarbeitungsgeräte oder Speichermedien, Mobiltelefone oder andere Telekommunikationseinrichtungen dürfen nicht in die Prüfungsräume mitgenommen werden.
Das zur Anfertigung der Bearbeitung sowie gegebenenfalls eines Konzepts benötigte Papier wird gestellt; nur dieses darf benutzt werden.